§ 1 Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung wird Transalp-Shuttle.com Handlungsbevollmächtigter für den Kunden bis zur Auftragserfüllung oder dessen Widerruf. Ein Anspruch auf eine Transportdurchführung besteht, wenn durch den Kunden oder Auftraggeber der Überführungsfirma eine schriftliche Auftragserteilung, in der Regel per email, vorliegt. Telefonisch erteilte Aufträge werden von uns stets schriftlich bestätigt. Ein Anspruch auf Leistung entfällt, wenn aufgrund höherer Gewalt (Unwetter, Strassensperrungen, Fahrzeugdefekt usw.) die Leistung nicht erbracht werden kann.
§ 2 Bereitstellung des Fahrzeuges bei Überführung
Das KFZ muss fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der StvZO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigen. Es muss genügend Treibstoff getankt sein für die Fahrt ans Überführungsziel. Bei aufgrund der Überführungsdistanz erforderlichem Nachtanken wird dies dem Auftraggeber beleggenau berechnet.
§ 3 Zahlung
Die angebotenen Preise sind Brutto-Endpreise. Unsere Rechnungen sind zum angegebenen Zahlungsziel per Banküberweisung ohne Abzug zu begleichen. Zahlungsziel ist in der Regel 10 Tage nach erfolgter Überführung bzw. erfolgtem GPS-Verleih. Rechnungsstellung erfolgt nach schriftlicher Annahme unseres Angebotes durch den Kunden. Für schriftlichen Verkehr benutzen wir i.d.R. Email-Kommunikation. Bestätigungen und Rechnungen werden als .pdf übermittelt.
§ 4 Stornierung
Stornokosten bei Rücktritt vom Überführungsservice:
bis 5 Tage vor Übernahmetermin: kostenfrei
bis 1 Tag vor Übernahmetermin: 50% des Entgeltes
am Tag der Übernahme: 100% des Entgeltes
Stornokosten bei Rücktritt vom GPS-Verleih:
bis 5 Tage vor Versanddatum: kostenfrei
bis 1 Tag vor Versanddatum: 50% des Entgeltes
nach erfolgtem Versand: 100% des Entgeltes
§ 5a Haftung bei PKW-Überführung
Transalp-Shuttle.com haftet nur für Fahrzeugschäden, welche durch die Transportfirma vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung beginnt mit der Fahrzeugübernahme und endet mit der Fahrzeugabstellung am Zielort. Keine Haftung wird übernommen für alte und verdeckte Schäden sowie Schäden, welche infolge eines technischen Defekts, gleich welcher Art, entstanden sind. Der Ersatz von Verlusten aus entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. Für Verzögerungen aufgrund von Staus, Witterungseinflüssen, Streiks o.ä. kann der Überführer nicht zur Verantwortung gezogen werden. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Haftung bei Schäden aufgrund von Steinschlag, Hagel oder Wildunfall.
Sind vom Überführer Reparaturen, Reparaturversuche o. ä . durchzuführen, oder kommt es wegen Reparaturen oder bei der Übernahme oder Übergabe zu Wartezeiten, die insgesamt mehr als eine Stunde in Anspruch nehmen, beauftragt die Überführungsfirma eine Vertragswerkstatt oder ein Abschleppunternehmen im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Bei allen Maßnahmen des Überführers deren Kosten 150,- € übersteigen, ist er innerhalb des zumutbaren Rahmens verpflichtet mit dem Kunden Rücksprache zu halten.
§ 5b Haftung bei GPS - Verleih
Schäden bzw. Defekte, die im normalen Betrieb auftreten, sind nicht ersatzpflichtig.
Bei Zerstörung oder Verlust des GPS-Gerätes durch den Kunden hat dieser die Kosten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu übernehmen.
Ein Schadenersatzanspruch aufgrund eines defekten Gerätes besteht nicht.
§ 6 Datenschutz
Transalp-Shuttle.com verwendet Email-Adressen von Kunden ausschliesslich im Rahmen des zum direkt auftrags- oder anfragebezogenen Schriftverkehr notwendigen Ausmaßes. Es erfolgt keine Zusendung unerwünschter Emails, Werbung o.ä. Eine Weitergabe von persönlichen Daten einschliesslich Email-adressen an Dritte erfolgt nicht. Die ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier.
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